Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2010 - L 15 AS 391/10 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 03.11.2010 - S 47 AS 466/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2010 - L 15 AS 391/10 B ER
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R
Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2010 - L 15 AS 391/10
Im Unterschied zu der durch § 20 SGB II weitgehend pauschalierten Bedarfsbestimmung bei der Sicherung des Lebensunterhalts, welche die Anrechnung einer partiellen anderweitigen Bedarfsdeckung grundsätzlich nicht zulässt (vgl. BSG, Urt. v. 18.06.2008, Az. B 14 AS 22/07 zur Berücksichtigung freier Krankenhausverpflegung, die danach allenfalls auf Einkommensseite in Betracht kommt), sieht § 22 Abs. 1 SGB II hinsichtlich der Kosten der Unterkunft eine individualisierte Deckung des jeweiligen Wohnbedarfs vor. - LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 14 B 1307/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Freigänger - kein …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2010 - L 15 AS 391/10
Mit seiner am 23. November 2010 erhobenen Beschwerde tritt der Beschwerdeführer dieser Rechtsauffassung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin - Brandenburg (Beschluss vom 02. Februar 2006, Az. L 14 B 1307/05 AS ER) entgegen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2013 - L 15 AS 112/13 Diese Rückausnahme gilt auch im Falle des Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung, sodass für Freigänger, die mindestens 15 Stunden wöchentlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 Satz 1, 2 SGB II besteht (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 81/09 R; Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER;… A. Loose, in: GK - SGB II, § 7 Rdnr. 150).
Gerade durch die Entrichtung des Haftkostenbeitrags werden mithin zufließende Einnahmen zur Unterhaltssicherung verwendet, sodass es an den Voraussetzungen für ihre Nichtberücksichtigung als Einkommen fehlt (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER).
Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Entscheidung im Verfahren der Hauptsache mit Vorrang vor einer der Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 15 AS 12/16
Angelegenheiten nach dem SGB II - Keine Streitsachengebühren-Festsetzung
Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Entscheidung im Verfahren der Hauptsache mit Vorrang vor einer der Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2016 - L 15 AS 229/16 Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Entscheidung im Verfahren der Hauptsache mit Vorrang vor einer der Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2011 - L 13 AS 255/11 Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes etwaige Freibeträge im Anordnungsverfahren außerhalb der Leistungsberechnung zu stellen wären (vgl. hierzu Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER - und Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 3. März 2011 - L 6 AS 1380/10 B ER -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2011 - L 13 AS 263/11 Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob bei der Beurteilung des Vorliegens eines Anordnungsanspruches etwaige Freibeträge im Anordnungsverfahren außerhalb der Leistungsberechnung zu stellen wären (so wohl: Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER - und Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 3. März 2011- L 6 AS 1380/10 B ER-).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 15 AS 194/17 Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Entscheidung im Verfahren der Hauptsache mit Vorrang vor einer der Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2016 - L 15 AS 110/16 Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Entscheidung im Verfahren der Hauptsache mit Vorrang vor einer der Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2016 - L 15 AS 26/16 Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Entscheidung im Verfahren der Hauptsache mit Vorrang vor einer der Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 13 AS 208/11 Bei dieser Sachlage muss der Senat nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob bei der Beurteilung des Anordnungsgrundes etwaige Freibeträge im Anordnungsverfahren außerhalb der Leistungsberechnung zu stellen wären (so wohl: Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Dezember 2010 - L 15 AS 391/10 B ER - und Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 03. März 2011 - L 6 AS 1380/10 B ER -).
- SG Stade, 01.07.2011 - S 28 AS 351/11 Dieses zusätzliche verfügbare Einkommen ist bis zu einer abschließenden Ent-scheidung im Verfahren der Hauptsache bzw. im Widerspruchsverfahren mit Vorrang vor einer die Hauptsache vorwegnehmenden Entscheidung im Anordnungsverfahren zur Abwendung einer Notlage zu verwenden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.12.2010 - L 15 AS 391/10 B ER -).